Falls Du Anspruch auf einen Sozialversicherungsrabatt hast, kannst Du diesen hier auswählen und er wird bei der Berechnung berücksichtigt.
Wenn Du jedoch nur Anspruch auf einen vorübergehenden Rabatt wie die 80-Euro-Flatrate im ersten Jahr hast, würde ich empfehlen, diesen nicht in deine Stundensatzberechnung einzubeziehen - aus zwei Gründen.
Erstens, weil der Rabatt nur für eine begrenzte Zeit gilt und es schwer werden wird, deinen Kunden eine plötzliche Erhöhung deines Stundensatzes zu erklären, wenn der Rabatt ausläuft.
Zweitens ist dieser Rabatt dafür gedacht, dass Du investierst oder Rücklagen bildest - und nicht, um deinen Kunden einen günstigeren Stundensatz zu subventionieren.
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